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Entwurf zum neuen Hundegesetz in Niedersachsen

Bei ZERGportal habe ich den Entwurf der niedersächsischen Landesregierung zum neuen Hundegesetz gefunden.

Von mir aus kann der so durchgehen. Die 20/40-Regelung kommt nicht mehr darin vor und es gibt keine pauschal als gefährlich eingestuften Hunderassen in Niedersachsen. Aber man soll ja den Tag nicht vor dem Abend loben.

Spannend war der Verlauf bis hier jedenfalls.

Ich habe euch mal rausgesucht, was ich bisher zum Thema „Neues Hundegesetz in Niedersachsen“ geschrieben habe. Lest bitte zuerst den untersten Artikel, dort findet ihr u.a. meinen offenen Brief an den damals zuständigen Minister Ehlen.

Wenn der Entwurf verabschiedet wird, haben wir das maßgeblich den vielen engagierten Menschen zu verdanken, die – ein jeder nach seinen Möglichkeiten – auf die Politik eingewirkt haben.

Grotelüschen will Hundegesetz ohne 20/40 Regelung

Agrarministerin Astrid Grotelüschen will das neue Hundegesetz in Niedersachsen bis zum November vom Parlament verabschiedet wissen.

Ich sehe positiv:

Es wird in Niedersachsen keine Rasselisten geben
Die 20 kg Körpergewicht- / 40 cm Schulterhöheregelung für Leinen- oder Maulkorbpflicht ist vom Tisch
Es gilt Versicherungspflicht für alle Hunde
Es gilt Chippflicht für alle Hunde
Hundebesitzer, die zum ersten Mal einen Hund halten, müssen mit und an diesem Hund ihre Sachkunde nachweisen
Es gibt keine Auflagen für Hundehalter, die Erfahrung im Umgang mit Hunden nachweisen können

Diskussionswürdig erscheint mir, wie der Sachkundenachweis erbracht werden soll, wer den Unterricht gibt und die Prüfung abnimmt.

Einiges zum Thema aus der Zeit, als Ehlen noch Landwirtschaftsminister war.


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