Bei ZERGportal habe ich den Entwurf der niedersächsischen Landesregierung zum neuen Hundegesetz gefunden.
Von mir aus kann der so durchgehen. Die 20/40-Regelung kommt nicht mehr darin vor und es gibt keine pauschal als gefährlich eingestuften Hunderassen in Niedersachsen. Aber man soll ja den Tag nicht vor dem Abend loben.
Spannend war der Verlauf bis hier jedenfalls.
Ich habe euch mal rausgesucht, was ich bisher zum Thema „Neues Hundegesetz in Niedersachsen“ geschrieben habe. Lest bitte zuerst den untersten Artikel, dort findet ihr u.a. meinen offenen Brief an den damals zuständigen Minister Ehlen.
Wenn der Entwurf verabschiedet wird, haben wir das maßgeblich den vielen engagierten Menschen zu verdanken, die – ein jeder nach seinen Möglichkeiten – auf die Politik eingewirkt haben.
Hi Ulli,
danke sehr! Wenn es denn so bleibt, kann ich damit sehr gut leben. Erstaunlich finde ich den Satz bzgl. der so genannten gefährlichen Hunde, die an der Leine ODER mit „Beißkorb“ zu führen sind. Hätte ich nicht gedacht, dass NICHT ständiger Leinenzwang UND Maulkorbzwang vorgeschrieben werden.
Liebe Grüße und eine gute Nacht, Hanne
Danke für den Link. Ich habe mich soeben prächtig amusiert. Schön, wenn man von einem Hund von einer „Sache“ spricht. Gut finde ich auch den Paragraph mit „Gefährliche Hunde“.