Archiv für 18. Dezember 2009

Labor kann Nachbarschaftsstreit klaeren

Telefonische Anfrage:

      „Sie bieten doch alle moeglichen Kotuntersuchungen an. Kann Ihr Labor auch rausfinden, welches Tier welche Exkrement*haufen gemacht hat?“

    „Nun ja, die von uns angeratenen oder geforderten Laboruntersuchungen verfolgen natuerlich immer einen bestimmten Zweck, sollen z.B. Aufschluss darueber geben, ob Darmparasiten vorhanden sind, wie es um die Darmflora bestellt ist, ob sich Pilze oder Mikroorganismen im Darm befinden, die gesundheitliche Probleme verursachen, auf eine Fehlernaehrung hindeuten und, und, und.
    Grundsaetzlich hat das Labor natuerlich auch Moeglichkeiten, zu bestimmen, welcher Tierart eine bestimmte Kotprobe zugeordnet werden kann.
    Worum geht es denn in diesem Fall speziell?“

Man ist ja von Natur aus neugierig.

      „Es geht um meinen Nachbarn.“

    „Nee, das glaub ich jetzt nicht.“

      „Neinneinnein, nicht um die Exkremente* von meinem Nachbarn, sondern um die von meinem Hund, also nicht von meinem Hund, weil der loest sich* ja nicht im Garten von meinem Nachbarn, sondern irgendein anderer Hund macht das, meiner nicht, da bin ich ja immer dabei.
      Aber mein Nachbar sammelt die ganzen Exkremente* immer ein und tut sie dann auf meine Terrasse und behauptet einfach ueberall, dass mein Hund in seinen Garten macht*.
      Jetzt habe ich mir gedacht, wenn ich ihm so einen Beweis vorlegen kann, dass er dann damit aufhoert.“

    „In der Tat kann man eine Kotprobe sogar einem bestimmten Tier zugeordnen, vorausgesetzt, es kann eine Vergleichsprobe geliefert werden. Das sollte ja keine Probleme bereiten. Sie kommen ja an saemtliche Proben ran, an die von Ihrem Hund sowieso, und die aus Nachbars Garten werden ja angeliefert. 😉
    Aber warum wollen Sie die Kosten fuer eine solche Laboranalyse tragen? Ich bin ja nun kein Jurist, aber ich wuerde meinen Nachbarn bitten, sein Tun zu unterlassen.
    Wenn er der Meinung ist, dass es sich um die Hinterlassenschaften Ihres Hundes handelt, soll er juristische Schritte gegen Sie einleiten, aber keine Selbstjustiz ausueben. Gleichzeitig koennen Sie ihn bei der Gelegenheit darueber informieren, dass Sie in diesem Fall gerne bereit sind, auf seine Kosten eine entsprechende Untersuchung zu Ihrer Rehabilitation in Auftrag zu geben.“

Hach, Mandy hat schon recht, ich haette die letzten Saetze streichen und statt dessen darauf hinweisen sollen, dass wir eine entsprechende Laboruntersuchung gerne veranlassen. Das haette dann so ausgesehen:


    „Aber warum wollen Sie die Kosten fuer eine solche Laboranalyse tragen? Ich bin ja nun kein Jurist, aber ich wuerde meinen Nachbarn bitten, sein Tun zu unterlassen.
    Wenn er der Meinung ist, dass es sich um die Hinterlassenschaften Ihres Hundes handelt, soll er juristische Schritte gegen Sie einleiten, aber keine Selbstjustiz ausueben. Gleichzeitig koennen Sie ihn bei der Gelegenheit darueber informieren, dass Sie in diesem Fall gerne bereit sind, auf seine Kosten eine entsprechende Untersuchung zu Ihrer Rehabilitation in Auftrag zu geben.

    Diese Untersuchung koennen wir gerne fuer Sie veranlassen. Soll ich Ihnen schon einmal die Proberoehrchen zukommen lassen? Den nicht unerheblichen Betrag ueberweisen Sie bitte vorher auf unser Konto.“

Oder aber ich haette schon am Anfang des Gespraechs darauf hinweisen sollen, dass wir solcherlei Beratungen nur gegen Bezahlung anbieten.

Ja, Mandy hat schon recht, aber sie selbst haette es genauso gemacht, wie ich. 😉

*die mit einem * versehenen Woerter bitte jeweils durch ein ordinaeres Sch…-Wort ersetzen 😉


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